Als sogenannte „kulturelle Leuchttürme“ werden im Blaubuch nationaler Kultureinrichtungen aufgenommene Museen und Einrichtungen des nationalen Kulturerbes in den neuen Bundesländern bezeichnet. Im Blaubuch sind 23 gesamtstaatlich bedeutsame Kulturstätten nach ihrer Priorität geordnet und detailliert beschrieben.[1]
Die Auswahl der Kulturstätten erfolgt auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Abstimmung mit den Kultusministern der neuen Bundesländer. An der Finanzierung mehrerer Einrichtungen ist der Bund beteiligt.
Die 23 „kulturellen Leuchttürme“ haben sich in der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen zusammengeschlossen.
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